Gasgeruch

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Selbstschutz im Brandfall und bei Gasgeruch

Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt!

Verhalten im Brandfall, wenn Sie vom Feuer eingeschlossen sind:

Verhalten bei Gasgeruch:
 

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Vom Brandherd entfernen  
 

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Türen zwischen sich und dem Brandherd schließen  
 

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Türritzen abdichten  
 

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Danach Fenster öffnen  
 

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Um Hilfe rufen, winken, Notruf 112 absetzen  

 

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Räume lüften  
 

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Kein offenes Feuer oder Licht  
 

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Keine elektrischen Schalter betätigen  
 

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Nicht in der Nähe des Gebäudes telefonieren  
 

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Gashaupthahn schließen  
 

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Nachbarn verständigen  
 

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Notruf 112 außerhalb des Gefahrenbereichs absetzen  

 

 

Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile zu schätzen. Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Einige Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite. Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie bitte Ihr Gasversorgungsunternehmen an.

Was ist eigentlich - Erdgas?


Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht - ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen - lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird.

Erdgas ist leichter als Luft und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffe. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640° C.

Wie wird Erdgas transportiert?


Fernleitungen bringen das Erdgas in unser Versorgungsgebiet. Sie werden aus Stahlrohren gebaut und mit Hochdruck bis 80 bar betrieben. Erdgas in diesen Leitungen kann geruchlos sein. Über Druckregelanlagen fließt das Erdgas in Erdverlegten Leitungen zu den Verbrauchern.
Versorgungsleitungen bestehen aus Stahl-, Guss- oder Kunststoffrohren und werden mit unterschiedlichen Drücken betrieben:

bulletHochdruckleitungen bis etwa 80 bar
bulletMitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar und
bulletNiederdruckleitungen bis 100 mbar
bulletHausanschlussleitungen können mit Drücken bis 4 bar betrieben werden und bestehen aus Stahl- oder Kunststoffrohren.

Bei neuen Hauseinführungen werden Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Übertragung von Kräften von außen auf die Hausinstallation weitgehend verhindern. Absperreinrichtungen werden an den Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im Rohrnetz als Streckenschieber und in größeren Hausanschlussleitungen (ab Durchmesser 80 mm) eingebaut. Hausanschlüsse mit Drücken über 1 bar sind immer mit Absperreinrichtungen außerhalb der Gebäude ausgerüstet.

Unmittelbar nach der Mauerdurchführung des Gashausanschlusses befindet sich die Hauptabsperreinrichtung, die die Gasversorgung des Gebäudes oder eines Gebäudeteiles sperrt. Weitere Absperreinrichtungen sind vor den Gaszählern (Zählerhähne) und vor den Gasgeräten zu finden. Die Zählerhähne sperren die Gaszufuhr zu den Geräten einer Wohnung. Gasleitungen, auch Armaturen sowie neuere Gaszähler und Druckregelgeräte sind erhöht temperaturbeständig.

Bei Altanlagen werden Bauteile, die dem nicht entsprechen - vor allem Zähler und Druckregelgeräte - nach und nach ausgewechselt.

Was ist bei Gasaustritt zu tun?
Die Feuerwehr und das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Situation.

Bei Gasaustritt im Freien - nicht brennend

bulletAlle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot.
bulletElektrogeräte nur in Exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.)
bulletGefahrengebiet weiträumig absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten Falls möglich.
bulletGasaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten)
bullet"Gasnester" beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden bilden können
bulletNach Möglichkeit verhindern, dass Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen, Markisen einrollen)

Bei Gasaustritt im Freien - brennend

bulletWeiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten Gefährdete Objekte nass halten Nicht löschen!
bulletAusnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.

Bei Gasaustritt in Gebäuden - nicht brennend

bulletWenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen Hauptabsperreinrichtung schließen Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler Nachgeschalteten Installation austritt.
bulletAlle Flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot.
bulletFür gute Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen öffnen Elektrogeräte nur in Exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.) Zündquellen vermeiden
bulletKeine elektrischen Schalter betätigen z. B. Türklingeln (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung aufstellen)
bulletKeinen elektrischen Stecker ziehen Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen
bulletWenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereiches liegt
bullet„Gasnester" beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können
bulletBei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt werden.

Es darf nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration betreten werden.

Bei Gasaustritt in Gebäuden - brennend

bulletNicht löschen! Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen
bulletWenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler Nachgeschalteten Installation austritt.