Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen

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Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen

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Als allgemeine Grundlage für den Laienhelfer in der Ersten Hilfe
sind nachstehend die entsprechenden Anweisungen der
" Richtlinien für chemische Laboratorien"  wiedergegeben.

Notruf
112
Rettung
19222

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Verletzungen der Augen
  Bei Prellungen und Verletzungen des Auges einen trockenen keimfreien Verband anlegen. Bei schweren Verletzungen beide Augen verbinden, Ins Auge eingedrungene Fremdkörper nicht entfernen. Den Verletzten sofort in augenärztliche Behandlung bringen.
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Verätzungen der Augen
  Verätzte Augen im Liegen ausgiebig und lang anhaltend ( mindestens 10-15 Minuten) unter Schutz des unverletzten Auges mit Wasser spülen ( kein scharfer Wasserstrahl!). Augenlider weit spreizen, das Auge nach allen Seiten bewegen lassen. Anschließend Verletzten sofort in augenärztliche Behandlung bringen. Ätzenden Stoff angeben.
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·  Verätzungen
  1. Durchtränkte oder benetzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen.
2. Verätzte Körperstellen sofort mindestens 10-15 Minuten mit viel Wasser spülen.
Bei großflächigen Verätzungen am besten eine Brause verwenden.
3. Die verätzten Körperstellen keimfrei verbinden, keine Watte verwenden.
4. Keine Öle, Salben oder Puder auf die Wunde auftragen.
5. Nach innerer Verätzung durch Verschlucken von Säuren oder Laugen den Verunglückten viel Wasser trinken lassen, jedoch nur, wenn der Verunglückte bei Bewusstsein ist.
6. Bei schweren Verätzungen den Verunglückten liegend transportieren.
7. Schnelle ärztliche Hilfe ! Ätzenden Stoff angeben !
Bei Flusssäureverätzungen soll nach Angaben des BG-Merkblattes G19 " Merkblatt für Arbeiten mit Fluorwasserstoff ( Flusssäure) und Fluoriden" verfahren werden.
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Verbrennungen, Verbrühungen
  1. Brennende Kleider sofort mit Wasser oder durch rasches Umwickeln mit einer Löschdecke
( notfalls mit Labormänteln) oder durch Rollen des Verletzten am Boden löschen.
2. Kleidung im Bereich der Verbrennung entfernen, sofern sie nicht festgeklebt. Bei Verbrühungen müssen alle Kleider schnellstens entfernt werden, da sonst durch die heiße Kleidung weitere Schädigungen verursacht werden.
3. Verbrannte oder verbrühte Körperteile sofort in Brandwundenverbandstücher, wenn solche nicht vorhanden sind, in sauberes Leinentuch einhüllen.
4. keine Öle, Salben oder Puder auf die Wunde auftragen; Blasen dürfen nicht geöffnet werden.
5. Den Verunglückten durch Bedecken mit einer Wolldecke vor Wärmeverlust schützen, diese Wolldecke darf jedoch die Brandwunden nicht berühren.
6. Zur Stillung des Durstes kann dem Verunglückten schluckweise Flüssigkeit gegeben werden ( z.B. Wasser, Tee, Fruchtsäfte). Keine alkoholischen Getränke! Keine Flüssigkeitsgabe bei Bewusstlosigkeit oder Verdacht auf Bauchverletzungen!
7. Beruhigende oder schmerzstillende Mittel dürfen nur durch den Arzt gegeben werden.
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· Erfrierungen
  Bei Erfrierungen durch festes Kohlendioxid (Trockeneis), flüssige Luft oder verflüssigte Gase ebenso verfahren wie bei Verbrennungen. Wunden mit keimfreiem Verband bedecken und den Verunglückten unverzüglich zum Arzt bringen.
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· Vergiftungen durch Verschlucken
  1. Nach Verschlucken giftiger Stoffe den Vergifteten reichlich Salzwasser trinken lassen und durch Berühren der Rachenhinterwand Erbrechen auslösen. Diese Maßnahme jedoch nur dann anwenden, wenn der Vergiftete bei Bewusstsein ist. Kein Erbrechen auslösen bei Lösemitteln, Säuren und Laugen.
2. Den Vergifteten ruhig lagern, mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen.
3. Für sofortigen Transport ins Krankenhaus sorgen.
4. Dem Arzt Giftstoff mitteilen.
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· Vergiftungen durch Einatmen von Gasen, Dämpfen oder Stäuben
  1. Sofortige Rettung des Vergifteten gegebenenfalls unter Verwendung eines Atemschutzgerätes und Schutzkleidung. Eventuell vorhandene explosionsfähige Gemische beachten (kein offenes Licht, keine elektrischen Leuchten und Geräte einschalten).
2. Den Verunglückten an die frische Luft bringen, mit Schadstoffen (auch Gase!) durchsetzte Kleidungsstücke ausziehen.
3. Bewusstlosen niemals zu trinken geben.
4. Den Verunglückten ruhig lagern und mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen.
5. Nach Einatmen von Reiz- und Ätzstoffen (z.B. Chlor. Phosgen, Nietrose Gase, Ammoniak) darf der Vergiftete sich nicht bewegen, liegend transportieren.
6. Bei Atemstillstand sofort mit der Atemspende beginnen (s. Abschnitt Wiederbelebung). Bei Herzstillstand äußere Herzmassage durch darin besonders ausgebildeten Helfer. Atemspende und Herzmassage auch während des Transportes zum Arzt oder ins Krankenhaus fortsetzen.
7. Dem Arzt Giftstoff mitteilen.
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· Vergiftungen durch Aufnahme giftiger Stoffe durch die Haut
  1. Durchtränkte oder bespritzte Kleidung und Unterkleidung sofort ausziehen.
2. Benetzte Hautstellen sofort mit Wasser und Seife oder nur mit Wasser sorgfältig reinigen. Heißes Wasser und heftiges Reiben erhöhen die Aufnahme durch die Haut und sind daher zu vermeiden.
3. Zum Entfernen von wenig wasserlöslichen Stoffen, wie z.B. Phenolen, aromatischen Animos- und Nitroverbindungen, ist ein Abwischen mit Polyäthylenglykol 400 zu empfehlen. Anschließend mit Wasser abspülen und die Reinigung wiederholen.
4. Den Verunglückten ruhig lagern und mit einer Decke vor Wärmeverlust schützen.
5. Schnelle ärztliche Hilfe! Giftstoff angeben!
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· Wunden
  1. Verletzten hinsetzen oder hinlegen.
2. Wunden und ihre Umgebung nicht berühren und nicht auswaschen (auch die schmutzige Wunde nicht). Einzige Ausnahme: Ätzwunden müssen mit Wasser gespült werden.
3. Jede, auch die kleinste Wunde sofort keimfrei verbinden. Nur keimfreies Verbandmaterial aus unbeschädigter Verpackung verwenden.
4. Bei starker Blutung zunächst die betroffenen Gliedmaßen Hochlagern und bei fortbestehender Blutung Druckverband anlegen. Wird der Verband weiter stark durchblutet, zuführende Schlagader oder im Wundgebiet direkt abdrücken. Nur im äußersten Notfall abbinden und die Zeit, zu der die Abbindung erfolgte, schriftlich dem Arzt mitgeben. Das Abbinden soll mit einem Zusammengedrehten Dreiecktuch erfolgen, notfalls können auch breiter Gummischlauch, Hosenträger oder Krawatte zum Abbinden dienen. Niemals Schnur oder Draht verwenden!
5. Bei Brustkorbverletzungen luftdichten Verband anlegen (z. B. Folie, Leukoplaststreifen , Verbandpäckchenhülle).
6. Verletzte mit Wunden im Bereich von Kopf und Brust in halbsitzender Lage, bei Verletzungen des Leibes mit angezogenen Knien transportieren.
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· Wiederbelebung
  Bei Atemstillstand sofort mit Wiederbelebung beginnen. Verunreinigungen und Fremdkörper aus dem Mund entfernen. Zu Beginn 10 schnelle und kräftige Atemstöße, kurze Pause (etwa 10 - 15 Sekunden), dann ruhig 12- bis 15 mal in der Minute Mund-zu-Nase-Beatmung oder Mund-zu-Mund-Beatmung!
Wiederbelebung so lange durchführen, bis Erfolg eintritt oder bis zur ärztlichen Entscheidung.
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· Lagerung, Transport
  Verletzten bequem lagern und vor Kälte, Nässe oder übermäßiger Wärme bewahren; Bewusstlosen in stabile Seitenlage mit zurückgebeugtem Kopf bringen und so transportieren.
Besteht Verdacht auf eine Bauchverletzung, so darf der Verletzte weder trinken noch essen. Bei Bewusstlosigkeit keine Flüssigkeit einflößen.
Das Entkleiden eines Verunglückten ist nur in Sonderfällen (z.B. zum Auffinden und Verbinden von Wunden oder zum Entfernen von mit ätzenden oder giftigen Stoffen durchtränkter Kleidung und Unterkleidung> erforderlich. Auf jeden Fall sollen jedoch die Atmung behindernde Kleidungsstücke (Kragen, Hosenbund) geöffnet oder gelockert werden..

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