
Wege nach draußen müssen im
Notfall funktionsfähig sein!
Wenn es in einem Zimmer, in der
Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der
schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit die Flucht für die
Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die
Rettungswege im Haus funktionsfähig sein. Der Treppenraum durch den man
tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, dass heißt
frei von „Gerümpel“,
|
|
* |
An den Treppenraum angrenzende Kellertüren
stets geschlossen halten, erst recht, wenn sich baurechtlich um
Feuerhemmende „Brandschutztüren“ handelt. |
|
* |
Den Raum unter
Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare
Materialen nutzen. |
|
* |
Treppenräume nicht zum
Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen. |
| Realistisch gesehen ist es
bei etwas Planung und Organisation sowie gutem Willen sicherlich möglich,
Gegenstände der o.a. Art an anderen Orten unterzubringen! Denken Sie immer
daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im
Ernstfall eine Chance zur Flucht haben! Beachten Sie deshalb die
baurechtlichen Vorschriften und die Tipps der Feuerwehr. Sollte in einem Schadensfall das
Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr
Leitern zur Rettung der Haubewohner vorgenommen. Sie stellen
den so genannten “Zweiten Rettungsweg“ dar. Machen Sie in diesem Fall
am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die
Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen
außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt:
Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Grosse Drehleiterfahrzeuge
der Feuerwehr brauchen Platz – einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen
Sie tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist. Rettungswege im Gebäude und
außenliegenden Feuerwehrflächen können lebensrettend sein. Es könnte auch
um Ihr Leben oder das Ihrer Familienangehörigen gehen! Bei einer Brandausdehnung sofort
Notruf 112 wählen! |