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Gefahrgutunfall |
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Transport-unfall-informations- und Hilfeleistungssystem
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Unfall-Notruf-Schema - Hilfe in drei Stufen
Rahmenbedingungen, Ziele, Funktionsweise des TUIS
Die chemische
Industrie ist bereit, bei Transportunfällen mit chemischen Produkten auf den
öffentlichen Verkehrswegen den für die Schadensbekämpfung verantwortlichen
Behörden / öffentlichen Diensten und anderen am Transport beteiligten
Einrichtungen Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen zu geben und im Rahmen
ihrer Möglichkeiten Hilfe zu leisten.
Die Hilfeleistung erfolgt ausschließlich auf Anforderung der hierzu in
Abstimmung mit den Länder-Innenministerien autorisierten Behörden wie
· Polizei und Wasserschutzpolizei
· Feuerwehr-Leitstelle
· Katastrophenschutzamt
sowie auf Anforderung der
Deutschen Bahn und der Behörden der Wasserverwaltung und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes.
Die GGVS mit den Anlagen A und B zum ADR verpflichtet die für den Transport
Verantwortlichen bei der Beförderung gefährlicher Güter in den meisten Fällen
die Fahrzeuge, Behälter und Gebinde zu kennzeichnen. Diesen Gefahrgütern müssen
neben den sonstigen Begleitpapieren in der Regel auch Unfallmerkblätter
(schriftliche Weisungen) mitgegeben werden. In diesen Unfallmerkblättern sind
Angaben über die Gefahren und erste Maßnahmen zur Gefährdungseindämmung
enthalten. Die Informationen sind im allgemeinen zunächst ausreichend für die
Behörden und Einsatzkräfte, vorausgesetzt, sie treffen für das Ladegut zu.
Darüber hinaus können fachkundige Ratschläge und Empfehlungen für die bei der
Schadensbekämpfung Verantwortlichen sinnvoll sein und sachgerechte Hilfe am Ort
des Unfalles erforderlich werden. In diesen Fällen stellen die an TUIS
beteiligten Unternehmen den Behörden und Einsatzkräften ihre Hilfe zur
Verfügung. Dazu wenden sie sich mit ihrem Informationsanfragen und Hilfeersuchen
zunächst an den Hersteller, Händler oder Warenempfänger, dessen Produkt in den
Unfall verwickelt ist. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel
· weil bei Firmen oder bei Händlern das Telefon zur Auskunftserteilung nicht ständig besetzt ist,
· weil bei manchen Sendungen, die zum Beispiel aus dem Ausland importiert oder bei einem Unfall stark beschädigt werden, der Hersteller oder Händler nicht mehr identifiziert werden kann,
stehen die
TUIS-Mitglieder im Rahmen dieses Abkommens bereit, fachliche Ratschläge und
Empfehlungen zu geben oder aktive Hilfe am Unfallort zu leisten.
Auf das Hilfeersuchen um Rat beziehungsweise tätige Hilfe werden je nach
Dringlichkeit, Art des Unfalles und den vom Unfallort ausgehenden Gefahren die
folgenden Hilfen - soweit möglich - geleistet:

Stufe 1: Telefonische Beratung
In der Regel muss der
direkte Kontakt zwischen
· dem Hersteller, Händler oder Warenempfänger und
· dem Leiter der Einsatzkräfte
hergestellt werden. Die
Telefonnummer des Herstellers, Händlers oder Warenempfängers ist in dem
Unfallmerkblatt oder den Begleitpapieren aufgeführt; bei TUIS-Mitgliedsfirmen
ist die Telefonnummer aus dem TUIS-Verzeichnis zu entnehmen.
Der Hersteller, Händler oder Warenempfänger erteilt Auskunft aufgrund von
Produktunterlagen, die ihm aus eigener Sachunde vorliegen.
Wenn der Hersteller, Händler oder Warenempfänger nicht erreichbar ist, werden
produktspezifische Auskünfte von den TUIS-Mitgliedsfirmen gegeben, die über die
erforderlichen Produktkenntnisse verfügen. Diese Informationen werden dem Leiter
der Einsatzkräfte entsprechend der von ihm geschilderten Situation nach bestem
Wissen gegeben.
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Ratschläge und Empfehlungen werden so lange gegeben, bis der für das betroffene Produkt zuständige Hersteller, Händler oder Warenempfänger erreicht worden ist. Dann übernimmt dieser die Beratung. |
Stufe 2: Beratung am Unfallort
In der Regel erfolgt
diese Beratung durch den Hersteller, Händler oder Warenempfänger.
Von diesen Unternehmen werden je nach Erfordernis und Möglichkeiten Fachkräfte
an die Unfallstelle geschickt. Sie können dem Leiter der Einsatzkräfte
fachkundige Ratschläge und Empfehlungen geben.
Bei zu großer Entfernung vom Unfallort oder nicht erreichbarem Hersteller,
Händler oder Warenempfänger, übernimmt ein örtlich nähergelegenes TUIS-Mitglied
die Beratung am Unfallort mit ihren Fachkräften aufgrund eigener
Produktkenntnisse und Erfahrungen nach bestem Wissen.
Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort
Die Beratung und
aktive Hilfe mit Firmenausrüstung am Unfallort erfolgt durch Werkfeuerwehren auf
Anforderung von autorisierten Behören gemäß der oben genannten Rahmenbedingungen
und Ziele des TUIS.
Voraussetzung für den Einsatz der Werkfeuerwehren ist, dass der Schutz des
eigenen Werkes gewährleistet bleibt. Ferner muss der Einsatz der Werkfeuerwehr
erforderlich und zweckmäßig sein.
unter Beachtung dieser Voraussetzungen entscheidet der Leiter der Werkfeuerwehr
über Entsendung von Einsatzkräften mit Fahrzeug und Gerät zum Unfallort.
Der Leiter der TUIS-Einsatzkräfte berät den vor Ort verantwortlichen
Einsatzleiter aufgrund seiner Sachkenntnis und unterstützt ihn im Rahmen seiner
Möglichkeiten mit Mannschaft und Gerät.
Kostenersatz
Fernberatung durch
Telefon wird unentgeltlich geleistet. In allen anderen Fällen werden die
anfallenden Kosten den Transportversicherern in Rechnung gestellt.
Die Notrufzentralen von TUIS
* (ständig besetzt)
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BASF AG, Ludwigshafen |
(0621) 604 33 33 * |
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Bayer AG, Leverkusen |
(0214) 303 03 0 |
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InfraServ GmbH, Frankfurt am Main |
(069) 305 64 18 |
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Henkel KGaA, Düsseldorf |
(0211) 797 33 50 |
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Hüls Infracor GmBH, Chemiepark Marl |
(02365) 492 232 |
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Infraleune, Struktur u. Service GmbH, Leuna |
(03461) 434 343 |
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Schering AG, Berlin |
(030) 468 142 08 |
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Wacker-Chemie, Burghausen |
(08677) 832 222 |
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Merck KGaA, Darmstadt |
(06151) 722 440 |
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BASF Schwarzeheide GmbH, Schwarzheide |
(035752) 621 12 |
Weitere Informationen
Der Verband der
Chemieschen Industrie (VCI) hat zwischenzeitlich Erläuterungen und
Adressendateien zu TUIS Deutschland und Österreich auf Diskette herausgegeben.
Damit bekommt man beispielsweise nach Eingabe der UN-Nummer den dafür Auskunft
erteilenden und helfenden Chemiebetrieb am Bildschirm angezeigt. Die Disketten
können von der Polizei und anderen öffentlichen Hilfsorganisationen kostenlos
bei folgender Adresse angefordert werden:
Verband der Chemischen Industrie
Karlstrasse 21
60329 Frankfurt am Main