Gefahrgutunfall TUIS

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Entzündend wirkendes Gas

Gefahrgutunfall
TUIS

Ätzender Stoff

 

Transport-unfall-informations- und Hilfeleistungssystem

 

Unfall-Notruf-Schema - Hilfe in drei Stufen

Rahmenbedingungen, Ziele, Funktionsweise des TUIS



Die chemische Industrie ist bereit, bei Transportunfällen mit chemischen Produkten auf den öffentlichen Verkehrswegen den für die Schadensbekämpfung verantwortlichen Behörden / öffentlichen Diensten und anderen am Transport beteiligten Einrichtungen Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen zu geben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe zu leisten.
Die Hilfeleistung erfolgt ausschließlich auf Anforderung der hierzu in Abstimmung mit den Länder-Innenministerien autorisierten Behörden wie

·         Polizei und Wasserschutzpolizei

·         Feuerwehr-Leitstelle

·         Katastrophenschutzamt

sowie auf Anforderung der Deutschen Bahn und der Behörden der Wasserverwaltung und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Die GGVS mit den Anlagen A und B zum ADR verpflichtet die für den Transport Verantwortlichen bei der Beförderung gefährlicher Güter in den meisten Fällen die Fahrzeuge, Behälter und Gebinde zu kennzeichnen. Diesen Gefahrgütern müssen neben den sonstigen Begleitpapieren in der Regel auch Unfallmerkblätter (schriftliche Weisungen) mitgegeben werden. In diesen Unfallmerkblättern sind Angaben über die Gefahren und erste Maßnahmen zur Gefährdungseindämmung enthalten. Die Informationen sind im allgemeinen zunächst ausreichend für die Behörden und Einsatzkräfte, vorausgesetzt, sie treffen für das Ladegut zu.

Darüber hinaus können fachkundige Ratschläge und Empfehlungen für die bei der Schadensbekämpfung Verantwortlichen sinnvoll sein und sachgerechte Hilfe am Ort des Unfalles erforderlich werden. In diesen Fällen stellen die an TUIS beteiligten Unternehmen den Behörden und Einsatzkräften ihre Hilfe zur Verfügung. Dazu wenden sie sich mit ihrem Informationsanfragen und Hilfeersuchen zunächst an den Hersteller, Händler oder Warenempfänger, dessen Produkt in den Unfall verwickelt ist. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel

·         weil bei Firmen oder bei Händlern das Telefon zur Auskunftserteilung nicht ständig besetzt ist,

·         weil bei manchen Sendungen, die zum Beispiel aus dem Ausland importiert oder bei einem Unfall stark beschädigt werden, der Hersteller oder Händler nicht mehr identifiziert werden kann,

stehen die TUIS-Mitglieder im Rahmen dieses Abkommens bereit, fachliche Ratschläge und Empfehlungen zu geben oder aktive Hilfe am Unfallort zu leisten.

Auf das Hilfeersuchen um Rat beziehungsweise tätige Hilfe werden je nach Dringlichkeit, Art des Unfalles und den vom Unfallort ausgehenden Gefahren die folgenden Hilfen - soweit möglich - geleistet:


 

 

Stufe 1: Telefonische Beratung



In der Regel muss der direkte Kontakt zwischen

·         dem Hersteller, Händler oder Warenempfänger und

·         dem Leiter der Einsatzkräfte

hergestellt werden. Die Telefonnummer des Herstellers, Händlers oder Warenempfängers ist in dem Unfallmerkblatt oder den Begleitpapieren aufgeführt; bei TUIS-Mitgliedsfirmen ist die Telefonnummer aus dem TUIS-Verzeichnis zu entnehmen.

Der Hersteller, Händler oder Warenempfänger erteilt Auskunft aufgrund von Produktunterlagen, die ihm aus eigener Sachunde vorliegen.


Wenn der Hersteller, Händler oder Warenempfänger nicht erreichbar ist, werden produktspezifische Auskünfte von den TUIS-Mitgliedsfirmen gegeben, die über die erforderlichen Produktkenntnisse verfügen. Diese Informationen werden dem Leiter der Einsatzkräfte entsprechend der von ihm geschilderten Situation nach bestem Wissen gegeben.

Feuergefährlich

Ratschläge und Empfehlungen werden so lange gegeben, bis der für das betroffene Produkt zuständige Hersteller, Händler oder Warenempfänger erreicht worden ist. Dann übernimmt dieser die Beratung.


 

Stufe 2: Beratung am Unfallort



In der Regel erfolgt diese Beratung durch den Hersteller, Händler oder Warenempfänger.

Von diesen Unternehmen werden je nach Erfordernis und Möglichkeiten Fachkräfte an die Unfallstelle geschickt. Sie können dem Leiter der Einsatzkräfte fachkundige Ratschläge und Empfehlungen geben.

Bei zu großer Entfernung vom Unfallort oder nicht erreichbarem Hersteller, Händler oder Warenempfänger, übernimmt ein örtlich nähergelegenes TUIS-Mitglied die Beratung am Unfallort mit ihren Fachkräften aufgrund eigener Produktkenntnisse und Erfahrungen nach bestem Wissen.

 

Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort



Die Beratung und aktive Hilfe mit Firmenausrüstung am Unfallort erfolgt durch Werkfeuerwehren auf Anforderung von autorisierten Behören gemäß der oben genannten Rahmenbedingungen und Ziele des TUIS.

Voraussetzung für den Einsatz der Werkfeuerwehren ist, dass der Schutz des eigenen Werkes gewährleistet bleibt. Ferner muss der Einsatz der Werkfeuerwehr erforderlich und zweckmäßig sein.

unter Beachtung dieser Voraussetzungen entscheidet der Leiter der Werkfeuerwehr über Entsendung von Einsatzkräften mit Fahrzeug und Gerät zum Unfallort.

Der Leiter der TUIS-Einsatzkräfte berät den vor Ort verantwortlichen Einsatzleiter aufgrund seiner Sachkenntnis und unterstützt ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Mannschaft und Gerät.


 

Kostenersatz



Fernberatung durch Telefon wird unentgeltlich geleistet. In allen anderen Fällen werden die anfallenden Kosten den Transportversicherern in Rechnung gestellt.


 

Die Notrufzentralen von TUIS




* (ständig besetzt)

BASF AG, Ludwigshafen

(0621) 604 33 33 *

Bayer AG, Leverkusen

(0214) 303 03 0

InfraServ GmbH, Frankfurt am Main

(069) 305 64 18

Henkel KGaA, Düsseldorf

(0211) 797 33 50

Hüls Infracor GmBH, Chemiepark Marl

(02365) 492 232

Infraleune, Struktur u. Service GmbH, Leuna

(03461) 434 343

Schering AG, Berlin

(030) 468 142 08

Wacker-Chemie, Burghausen

(08677) 832 222

Merck KGaA, Darmstadt

(06151) 722 440

BASF Schwarzeheide GmbH, Schwarzheide

(035752) 621 12


 

Weitere Informationen



Der Verband der Chemieschen Industrie (VCI) hat zwischenzeitlich Erläuterungen und Adressendateien zu TUIS Deutschland und Österreich auf Diskette herausgegeben.
Damit bekommt man beispielsweise nach Eingabe der UN-Nummer den dafür Auskunft erteilenden und helfenden Chemiebetrieb am Bildschirm angezeigt. Die Disketten können von der Polizei und anderen öffentlichen Hilfsorganisationen kostenlos bei folgender Adresse angefordert werden:

Verband der Chemischen Industrie
Karlstrasse 21

60329 Frankfurt am Main