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Naturschutzbund gibt Verhaltenstipps
zum Umgang mit Wespen
Nicht wild um sich schlagen

Wer an schönen Sommertagen sein
Stück Torte unter freiem Himmel genießen will, muss seine Süßigkeit mitunter
mit Bedacht essen: Häufig sitzen bereits Wespen auf dem Bissen.


Der
Nabu gibt zu bedenken, dass Wespen wichtige
Dienste für Landwirte und Hobbygärtner leisten, weil sie
unerwünschte Insekten vertilgen. Daher sollte
genau überlegt werden, bevor ein Wespenstaat umgesiedelt oder gar vernichtet
werde, ob nicht ein Miteinander von Mensch und Insekt möglich sei.
Wer sich auf eine gute
Nachbarschaft einlässt, hat im Herbst ohnehin seine Ruhe: Dann stirbt das
Wespenvolk, und das Nest verwaist. Nur die begatteten Jungköniginnen
überleben den Winter. Sie gründen im folgenden Jahr ein neues Nest, meist an
einer anderen Stelle.

Nach dem
Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig
zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar
zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders
geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder
ihre Erscheinungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten oder Nester
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Was heißt
das nun für die Bürgerinnen und Bürger?
Grundsätzlich gelten Bienen,
Hummeln, Hornissen und einige seltene Wespenarten als besonders
geschützte Arten, z.T. sind sie bereits vom
Aussterben bedroht (Rote Liste). Die meisten Wespen
fallen unter den allgemeinen Naturschutz des §
20d Bundesnaturschutzgesetz.
Hornissen und Wespen halten
sich in der Regel vom Menschen fern und werden nur aggressiv, wenn ihr
unmittelbarer Lebens- und Wohnraum bedroht wird. Anders die Gemeine /
Deutsche Wespe, sie kann im Spätsommer lästig werden. Doch diese
gelegentliche Lästigkeit ermächtigt nicht dazu, vorbeugend Nester zu
zerstören und Wespen zu töten.
Nur wenn aufgrund der Lage
eines Wespen- oder Hornissennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen
oder die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht ( z. B. Wespennest im
Wohnraum oder in dessen unmittelbarer Nähe; Bewohner reagieren allergisch
auf Wespenstiche o.ä.), dann ist nach naturschutzrechtlicher Beratung /
Prüfung ein Beseitigen der Tiere erlaubt.

Warum denn
gleich Gift?
In vielen Fällen können
Hornissen-, Wespen-, Hummel- und Bienennester toleriert werden, durch ein
wenig Rücksichtnahme ist ein Miteinander von Mensch und Tier möglich.
Häufig
können Hornissen-, und Wespennester auch an ihrem Platz belassen werden,
wenn einfache Schutzmaßnahmen ergriffen werden:
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Die Einflugschneise vor
den Nestern ist in der Regel eng begrenzt, hier kann oft die Befestigung
eines Brettes ausreichen, um eine
unerwünschte Flugrichtung zu vermeiden. |
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Bei Nestern in Fensternähe
kann ein Fliegengitter / Netz sehr
hilfreich sein. |

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Verhalten bei
Insektenstichen ( Bienen, Wespen, Hornissen ) |
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Den Stachel möglichst
schnell entfernen.
Achtung:
den Stachel nicht mit den Fingern herausziehen (da sonst das restliche
Gift aus der Giftdrüse in die Einstichstelle gedrückt wird), sondern mit
dem Fingernagel wegkratzen. Leicht abbinden (so daß der Puls noch
fühlbar ist). |
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Kühlen der betroffenen
Körperregion |
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Nicht kratzen, um eine
Infektion des Stiches zu vermeiden. |
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Bei infizierten Stichen
antibiotikahaltige Salbe auftragen oder Kamillentinktur anwenden. |
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Bei Stichen in der
Mundhöhle oder im Halsbereich sofort Eis lutschen, kalte Halsumschläge
anlegen und einen Arzt aufsuchen. |
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Im Falle starker
Schwellungen mit Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder bei
Allergikern unverzüglich den Notarzt
verständigen. |
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Wann Sie zum Arzt müssen
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Bei starken allergischen
Reaktionen. Personen mit bekannter Insektengiftallergie müssen unter
Umständen immer ein entsprechendes Notfall-Medikament mit sich
führen. |
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Bei Stichen im
Mund-Rachen-Raum oder an den Lippen. |
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Bei infizierten Stichen,
die nicht abheilen. |
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Stiche von Bienen,
Wespen oder Hornissen bei kleinen Kindern. |
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